Weshalb brauche ich einen Verteidiger?

Nun passiert es … man erhält Post vom Staatsanwalt oder der Polizei. Und man wird einer Straftat beschuldigt.

Da stellt sich die Frage, warum man eigentlich einen Verteidiger braucht.

Um eines vorweg zu sagen: Nicht einmal Rechtsanwälte verteidigen sich bei einem Strafverfahren selbst, zumindest meistens nicht.

Ein Verteidiger ist in unserer Strafprozessordnung, also der „Handlungsanleitung“ für die Durchführung eines strafrechtlichen Prozesses, dazu vorgesehen, dass zwischen allen Beteiligten eine sogenannte Waffengleichheit herrscht.

Dies wird vor allem dadurch deutlich, dass sowohl Richter, Staatsanwalt und Verteidiger die gleiche juristische Ausbildung durchlaufen haben. Sie kennen daher die entsprechenden Fachwörter und Prozeduren und unterhalten sich sozusagen „auf gleicher Augenhöhe“.

Hierdurch können unter den Beteiligten oft Dinge abgesprochen werden, welche ansonsten nur schwer nachvollziehbar wären.

Auch kann Ihnen der Verteidiger bereits im Vorfeld einige wichtige Fragen zu dem Prozess und der Verhandlung beantworten. Dadurch gehen Sie besser vorbereitet in den Gerichtssaal.

Manchmal ist es auch möglich, dass der Verteidiger durch ein Fachgespräch Bedenken der Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung des Verfahren, vielleicht ohne Urteil oder gegen eine geringe Geldauflage, auszuräumen und somit eine aufwendige Gerichtsverhandlung mit letztlich ungewissem Ausgang zu ersparen.

Ein Verteidiger darf auch in die geführte Ermittlungsakte einsehen, in welcher z.B. wichtige Zeugenaussagen enthalten sein können. Dies dürfen Sie selbst nicht.

Ihr Verteidiger sorgt ausserdem dafür, dass in dem hektischen Alltag der Gerichte, in denen Strafverfahren meist schnellstmöglich abgearbeitet werden sollen, die Ihnen zustehenden Rechte und Formalien eingehalten werden.

Der Verteidiger wahrt Ihre Rechte, befragt Zeugen in der Verhandlung und sorgt für Ihre bestmögliche Verteidigung!

Nutzen Sie das Wissen Ihres Verteidigers und beauftragen Sie diesen, sobald Sie einer Straftat beschuldigt werden … SOFORT.

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag über den Umgang mit Strafverfolgungsbehörden.

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre strafrechtliche Verteidigung mit Rat und Tat zur Seite:

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Echter Straße 24
41844 Wegberg

Tel. (0 24 34) 98 30 100

Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise.

Kanzlei bleibt am 6. und 7. Dez. 2012 geschlossen

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

irgendwann müssen alle einmal aufräumen. Auch wir haben einen Berg von Akten angesammelt, die einmal in Ruhe gesichtet, abgelegt, sortiert und überprüft werden müssen … außerhalb des Tagesgeschäftes. Gleiches gilt für die EDV, die einmal wieder gewartet werden muss. All‘ dies sind Aufgaben, die viel Zeit und Ruhe benötigen, denn auch bei diesen Arbeiten ist besondere Sorgfalt gefragt.

Damit aber können wir sicherstellen, dass wir uns auch um Ihren Fall mit der gewohnten Intensität und Verlässlichkeit kümmern können.

Daher haben wir uns entschieden, im Dezember 2012 einige Tage für solche Jahresabschlussarbeiten zu nutzen.

Am

Donnerstag, 6. Dez. 2012 und Freitag, 7. Dez. 2012

bleibt die Kanzlei daher ganztägig geschlossen

und auch auf dem Telefon ist nur die Bandansage geschaltet.

Ab Montag, dem 10. Dez. 2012, sind wir dann wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits jetzt sehr herzlich!

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Team von der

Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen

Entgeltklausel für P-Konto rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 13. Nov. 2012 die Entgeltklauseln zweier Sparkassen für Pfändungsschutzkonten wegen überhöhter Gebühren für unwirksam erklärt.

Eine solche Entgeltklausel sei dann in der Regel unwirksam, wenn der Kunde bei Umwandlung seines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein Entgelt zu zahlen hat, welches über einer für das bestehende Girokonto vorher vereinbarten Kontoführungsgebühr liegt.

Auch bei der Neueinrichtung eines P-Kontos dürfe kein Entgelt verlangt werden, das über der Kontoführungsgebühr für ein Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt und welches einem Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angeboten wird.

(BGH, Urteile vom 13.11.2012, Az. XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12)

Weitere Informationen finden Sie auf juris.bundesgrichtshof.de .

Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise.

9.-15. August 2012 – Fortbildungsbedingt verkürzte Öffnungszeiten

In der Zeit vom 9. bis 15. August 2012 haben wir fortbildungsbedingt verkürzte Öffnungszeiten.

So können Sie uns an diesen Tagen nur vormittags jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr erreichen.

Zu diesen Zeiten können Sie auch gerne alle Besprechungstermine mit uns abstimmen.

Am 10.08.2012 bleibt die Kanzlei ganz geschlossen.

Ab dem 16. August sind wir dann wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

Diese normalen Öffnungszeiten ab dem 16.08.2012 sind dann wieder:

Montags – 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags – 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwochs – 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr – Nachmittags geschlossen
Donnerstags – 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags – 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr – Nachmittags geschlossen

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Anwaltsblog der Kanzlei Haßiepen – Jetzt online

Nun ist es endlich soweit …

Der Blog der Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen ist eröffnet!

An dieser Stelle finden Sie zukünftig neue Informationen nicht nur rund um die Kanzlei, sondern auch zu verschiedenen Rechtsgebieten und Rechtsfragen.

Natürlich bin ich bemüht, diese Informationen so aktuell wie möglich zu halten. Doch anfänglich werde ich diese Informationen eher unregelmäßig einstellen und bitte dafür um Ihr Verständnis.

Immer bin ich daran interessiert, wenn Sie eigene Hinweise oder Informationen haben. Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf und helfen, dieses Blog für alle ansprechend zu gestalten und zu einem Fundus von Informationen rund um alle möglichen Rechtsgebiete werden zu lassen.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Thorsten Haßiepen
-Rechtsanwalt-