Widerspruch gegen Bescheide im ALG 2 (Hartz IV)

Bescheide im Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind oft fehlerhaft.

Hierbei mag es sich um Leistungsbescheide, Sanktionsbescheide, Aufhebungsbescheide oder Erstattungsbescheide handeln.

Als Rechtsbehelf gegen diese Bescheide ist dann der Widerspruch zulässig.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erläutert, auf welche wichtigsten Punkte im Widerspruchsverfahren zu achten ist.

Wir helfen bundesweit. Rufen Sie uns an unter (0 24 34) 98 30 100
oder
im Internet unter http://www.hassiepen-rechtsanwalt.tv

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Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Kanzleitag Aldenhoven: 13.07.2013 – 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

paragraph2Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort

amSamstag, 13.07.2013

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

statt.

Es wird höflich um vorherige Terminvereinbarung unter unserer Telefonnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde, Martinusstraße 25 in 52457 Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

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Fragestunde rund um ALG 2 (Hartz IV) am 13.07.2013

paragraph0Eine Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist geplant auf

Samstag, 13.07.2013 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.

Hier können dann allgemeine Fragen gestellt werden und werden (hoffentlich) von mir in dieser Zeit auch beantwortet. Ich bitte um Verständnis, dass individuelle Anfragen in einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats allerdings nicht beantwortet werden können.

Die Fragestunde findet über unsere Facebookseite unter https://www.facebook.de/rahassiepen statt. Dort können Sie natürlich auch „Fan“ werden und sich für neue Info’s eintragen.

Mehr Informationen folgen …

Hartz IV: Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde des „unechten Stiefvaters“

hammerAm 29.05.2013 wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einstimmig ab (Az. 1 BvR 1083/09). Mit der Beschwerde hatte sich die Klägerin gegen die Anrechnung des sog. „Stiefvater-Einkommens“ im Rahmen der gewährten Leistungen gewandt.

Nach Angaben der Internetseite „gegen-hartz.de“ klagte die hilfebedürftige Mutter, welche mit dem neuen Partner sowie dessen Tochter zusammenlebte und vom Partner freie Kost und Unterkunft erhielt. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II n.F. sind bei unverheirateten Kindern, die mit einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und über kein eigenes Einkommen verfügen, auch die finanziellen Hintergründe des „Stiefelternteils“ zu berücksichtigen. Daher wird dann auch das Einkommen des neuen Partners angerechnet. Nach Angaben von „gegen-hartz.de“ stellte das Jobcenter daraufhin die Leistungen ein, da eine Bedürftigkeit nicht mehr vorliege. Im vorliegenden Fall verfügte der Partner der Mutter über ein geregeltes Einkommen. Das sozialgerichtliche Verfahren hiergegen blieb wohl ohne Erfolg.

Es ist wichtig, bei der Angelegenheit zu verstehen, dass eine Entscheidung in der Sache von dem Bundesverfassungsgericht eben nicht getroffen wurde. Vielmehr hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da es im Hinblick auf die Ausführungen der Klägerin rügte, die Verfassungsbeschwere sei nicht konkret genug „substantiiert“, also ausgeführt gewesen.

Hieraus ist zu entnehmen, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht schlüssige Ausführungen erwartet haben, inwieweit eine Regelleistung trotz der Zahlung von Kindergeld und der Gewährung von freier Kost und Unterkunft zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums noch erforderlich gewesen wäre.

Die Richter haben sich daher, wie auch die Formel „nicht zur Entscheidung angenommen“ ausdrückt, überhaupt nicht mit den erhobenen Vorwürfen im Hinblick auf eine Entscheidung auseinandergesetzt, sondern das Verfahren noch vor einer wirklich inhaltlichen Kontrolle „abgewürgt“. Eine Amtermittlungspflicht, wie es z.B. bei den Sozialgerichten der Fall ist, trifft das Bundesverfassungsgericht nicht. Es muss also bei einer Verfassungsbeschwerde nicht selbst den Sachverhalt ermitteln, sondern beurteilt nur das Vorgetragene. Dies muss daher sehr ausführlich und begründet dargelegt werden.

Demnach hat eine Überprüfung der Anrechnung des Einkommens eines Stiefelternteils im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerde nicht stattgefunden.

Es bleibt daher offen, ob im Rahmen eines anderen Verfahrens diese Frage dem Bundesverfasssungsgericht noch einmal vorgelegt werden kann. Dann sind allerdings erheblich genauere Ausführungen, wahrscheinlich bis hin zu einer Beispielrechnung, erforderlich.

Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise.

Keine Anrechung „fiktiver“ Untermieteinnahmen bei ALG II (Hartz IV)

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 29.11.2012 entschieden, dass Untermieteinnahmen nur dann auf Leistungen des ALG II (Hartz IV) anzurechnen sind, wenn sie denn auch tatsächlich fließen.

Offen gelassen hat es dabei, ob die Anrechnung nur eine Minderung der zu übernehmenden Kosten der Unterkunft darstellt oder auf alle Bestandteile der Leistungen angerechnet werden muss.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erläutert anschaulich die Entscheidung und wie sie zu verstehen ist.

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Helmpflicht für Fahrradfahrer durch die Hintertür? – Das Urteil des OLG Schleswig-Holstein

Am 5.6.2013 sprach das OLG Schleswig-Holstein ein Urteil und entschied, dass Radfahrer ohne Helm bei einem Unfall eine Mitschuld tragen, wenn der Helm bei dem anschließenden Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte.

Das Urteil hat viel Unmut und Unverständnis hervorgerufen und wird wohl zum BGH hochgereicht, damit es dort überprüfen werden kann.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erklärt den Hintergrund des Urteils und erläutert, weshalb das Urteil die Welt des Rechts so verwundert hat.

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Bitte beachten: Kanzleitag Aldenhoven vom 22.06.2013 fällt aus

paragraph2Liebe Mandanten und Mandantinnen aus Aldenhoven und Umland,

leider fällt der Kanzleitag in Aldenhoven vom 22.06.2013 aus, da ich anderweitig einen ganztägigen Termin wahrnehmen muss.

Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe

mit den besten Grüßen

Thorsten Haßiepen
-Rechtsanwalt-

Erinnerung – Vortrag: „Elternunterhalt“ – 18. Jun. 2013, 19:00 Uhr – Wegberg

VortragErinnerung und Herzliche Einladung

zu dem Vortrag

„Elternunterhalt“

am

Dienstag, 18. Jun. 2013

19:00 Uhr

in den Räumen der

Caritas Wegberg

Kreuzherrenstraße 2a

über das Thema „Elternunterhalt“ mit Antworten u.a. zu folgenden Fragen:

Warum und wann muss ich meinen Eltern Unterhalt zahlen?
Was umfasst der Unterhalt?
Wie berechnet sich der Unterhalt?
Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?
Muss ich mein Haus verwerten?
Müssen meine Eltern ihr Haus verwerten?

uvm.

Natürlich stehe ich Ihnen auch für anschließende Fragen gerne zur Verfügung.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Kosten/Gebühren werden keine erhoben.

Der Vortrag dauert bis ca. 21:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme und stehen Ihnen natürlich vor und nach dem Vortag mit anwaltlichem Rat gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu hier.

Es grüßt Sie herzlich

Thorsten Haßiepen
-Rechtsanwalt-

Anrechnung von Hochwasserhilfen auf den laufenden Leistungsbezug bei ALG 2 (Hartz IV)

Das Hochwasser sorgt derzeit für Schlagzeilen.

Doch auch im Hartz 4-Bezug schlägt der Umgang mit den nun von der Politik versprochenen Hochwasserhilfen Wellen.

Es stellt sich die Frage, wie mit diesen Hochwasserhilfen umzugehen ist und ob diese Hilfen gar als Einkommen angerechnet werden sollen, so dass letztlich die Betroffenen, welche ohnehin am Existenzminimum leben, die Hilfen von ihren laufenden Leistungen abgezogen bekommen und die eigentlich wohl gut gemeinte Hilfe im Nichts verpufft.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen zeigt auf, welche Lösungsmöglichkeiten es hier geben könnte, um zum einen diese Anrechnung zu vermeiden und zum anderen weitere Hilfen zu bekommen.

Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Hinweise.